INFORMATIONSBLATT
Hepatitis B
Hepatitis C
HIV- Prävention
und PEP
Stand Juni 2004
HEPATITIS
B
Erreger
der Hepatitis B ist ein DNA-Virus, das menschliche Hepatozyten
(Leberzellen) befällt und sich dort durch verschiedene
molekularbiologische Schritte vermehrt. Der natürliche
Wirt des Virus ist der Mensch. Das Hepatitis B Virus ist
sehr widerstandsfähig und bleibt im Serum bei Temperaturen
von 30-32°C über 6 Monate hinaus ansteckend, bei
einer Temperatur von -20°C verlängert sich die
Haltbarkeit auf 15 Jahre und Temperaturen von 60°C über
4 Stunden werden akzeptiert. Eine sichere Inaktivierung
des Virus erfolgt erst bei 90°C über eine Dauer
von mindestens 10 Minuten.
Die
Infektion erfolgt durch die Weitergabe des Virus von
Generation zu Generation im Rahmen des Geburtsvorganges
(das Neugeborenen wird erst während des Geburtsvorganges
infiziert, nicht bereits intrauterin während der Schwangerschaft),
oder direkt von Mensch zu Mensch durch sexuellen Kontakt,
oder indirekt durch Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten,
infizierten Blutprodukten und kontaminierten Instrumenten
und Spritzen (Drogenkonsum). Hier sind auch nicht ordnungsgemäß
gereinigte Instrumente für Tätowierungen, Piercings
oder zum Stechen der Ohren einzubeziehen. Eine Übertragung
durch Insektenstiche oder Tröpfcheninfektion ist nicht
bekannt. Durch die zur Verfügung stehende Impfung und
einem verbesserten Hygienebewusstsein haben die Infektionen
beim medizinischen Personal drastisch abgenommen. Durch
die neueren, verbesserten Testmethoden sind die Blutkonserven
sicherer geworden; da jedoch Hepatitis B Viren nicht in
jedem Stadium der Infektion im Blut nachgewiesen werden
können, beträgt die Ausschluss-Sicherheit nicht
100% und daher haben Patienten, die häufig Bluttransfusionen
benötigen, ein geringfügig höheres Risiko
infiziert zu werden (Dialysepatienten; onkologische Patienten;
Menschen, die unter Hämophilie leiden). Die Gefahr
der Ansteckung besteht bereits während der Inkubationszeit
(Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit), während
der akuten Phase der Erkrankung und hält bei einem
chronischen Verlauf der Krankheit an. Die Inkubationszeit
beträgt in den Extremen 30-180 Tage, in der Mehrzahl
der Fälle
60-90 Tage.
Die
Klinik: die klinischen Symptome entsprechen im Regelfall
(Ausnahmen Kinder unter 5a) denen einer akuten Hepatitis,
die in 95% der Fälle innerhalb von 6 Monaten abheilt
(Fieber, Krankheitsgefühl, Appetitlosigkeit, Schwäche,
Übelkeit, die mit Auftreten der gelben Gesichtsfarbe
- daher der volkstümliche Name Gelbsucht - nachlassen).
Können bestimmte Hepatitis B Antigene länger als
6 Monate im Blut nachgewiesen werden, spricht man von einer
chronischen Hepatitis B, die in 15-25% der Fälle durch
Leberzirrhose und durch ein hepatozelluläres Karzinom
zum vorzeitigen Tod führen kann. Eine Sonderform stellt
der so genannte "gesunde" Hepatitis B Virusträger
dar - Personen, die das Virus in sich tragen, aber nicht
chronisch erkrankt sind.
Nur durch eine Lebertransplantation kann bei sehr heftig
verlaufenden Infektionen, der so genannten "fulminante
Hepatitis B", der Tod durch Leberversagen abgewendet
werden. Zu einer fulminanten Verlaufsform kommt es nur bei
0,5 -1% der Fälle aller Infizierten.
Eine
Impfung bietet Schutz vor Hepatitis B und auf Empfehlung
der WHO wurde die allgemeine Impfung der Säuglinge
eingeführt. Eine Impfempfehlung besteht des weiteren
für medizinisches Personal und all jene Personen, die
ein erhöhtes Infektionsrisiko haben (Hämodialysepatienten;
Hämophile; Patienten, die häufig Bluttransfusionen
erhalten; immunsupprimierte Patienten; Menschen im gemeinsamen
Haushalt mit HBs-AG-Trägern, bzw. deren Sexualpartner;
Reisende in Gebiete mit hoher Durchseuchung; in Sicherheitsdiensten
tätige Personen; Menschen mit häufig wechselnden
Sexualpartnern; Personen mit intravenösem Drogenkonsum
und Menschen mit bereits bestehender Lebererkrankung).
Die Impfung wird mit einem auf rekombinanter Basis hergestellten
Impfstoff in 3 Teilimpfungen durchgeführt. Der Erfolg
der Impfung wird durch einen serologischen Test (Antikörperbestimmung
im Blut) überprüft und der Termin der nächsten
notwendigen Auffrischungsimpfung aufgrund dieser Ergebnisse
festgelegt. Seit einigen Jahren ist der Hepatitisimpfstoff
als Kombinationspräparat gegen Hepatitis A+B im Handel.
Hepatitis
B ist meldepflichtig, d.h. bei Verdacht auf, Erkrankung
oder Tod durch Hepatitis B ist der behandelnde Arzt verpflichtet
die Krankheit der zuständigen Behörde zu melden.
HEPATITIS C
Erreger: Die meisten der früher als Non-A-Non-B-Hepatitis
diagnostizierten Fälle von Hepatitis fallen in die
Gruppe der 1988 identifizierten Hepatitis C. Hepatitis C
wird durch ein RNA Virus verursacht, einem Virus mit hoher
genetischer Variabilität, d.h. dass das Virus sich
immer wieder in seiner Struktur verändert; was unter
anderem die Ursache dafür ist, dass es bis jetzt nicht
gelungen ist, einen Impfstoff gegen Hepatitis C zu entwickeln.
Die
Infektion erfolgt durch die Weitergabe von Mensch zu
Mensch, wobei das Virus zwar in allen Körperflüssigkeiten
nachweisbar ist, die Virenzahl jedoch meist nur im Blut
hoch genug für eine Infektion ist. Erfolgten früher
die meisten Infektionen durch kontaminierte Blutprodukte,
gilt derzeit als häufigster Infektionsweg die Übertragung
durch unsaubere Nadeln beim intravenösen Drogenkonsum.
Nachdem die Tests für Blutkonserven und Blutprodukte
auf Hepatitis C nicht die gleiche Empfindlichkeit aufweisen,
wie die für Hepatitis B, bleibt ein erhöhtes Restrisiko
für Personen mit einem großen Bedarf an Blutkonserven.
Die Übertragung durch die Mutter auf das Kind, sowie
die sexuelle Übertragung sind äußerst selten.
Die Gefahr für medizinisches Personal wird in der Literatur
als gleich oder nur minimal erhöht gegenüber der
Restbevölkerung angegeben. Obwohl das Risiko der Übertragung
bei Nadelstichverletzungen nur 0-5% beträgt (im Vergleich
dazu bei Hepatitis B bis zu 30% aller Ungeimpften!), darf
es dennoch nicht außer Acht gelassen werden und ist
abhängig von der Anzahl der Viruskopien im Blut des
Patienten. Betroffene nach Nadelstichverletzungen
werden engmaschig kontrolliert, um eine Infektion frühestmöglich
diagnostizieren zu können. Eine akute Hepatitis C ist
therapiepflichtig (Interferon), um den mit hoher Wahrscheinlichkeit
chronischen Verlauf der Erkrankung zu unterbinden.
Die Infektionsübertragung bei Tätowierungen und
Piercings ist bei Hepatitis C, im Gegensatz zu Hepatitis
B, nicht klar abschätzbar. Bei 10-40% der Erkrankten
ist der Übertragungsweg nicht nachvollziehbar und daher
der genaue Risikofaktor der Übertragung von Hepatitis
C nicht einschätzbar. Die Infektiosität besteht
solange sich die Viren im Körper vermehren - und nachdem
die meisten der Hepatitis C Erkrankungen einen chronischen
Verlauf nehmen, bleiben infizierte Personen über Jahre
hinweg eine Infektionsquelle. Die Inkubationszeit beträgt
im Extrem 15-150 Tage, im Mittel 40-50 Tage.
Klinik:
Nachdem Hepatitis C mit minimalen klinischen Symptomen verläuft
- nur etwa 15% der Infizierten zeigen eine typische Symptomatik
- sind viele Befunde Zufallsbefunde, da die Betroffenen
gar nicht um ihre Erkrankung wissen. Typische Erscheinungsbilder
sind Müdigkeit, grippeähnliche Symptome. Ikterus
- also Gelbsucht - tritt nur ganz selten auf. Ein fulminanter
Verlauf ist bei der Hepatitis C nicht bekannt. Bei 70 -
100% der Patienten kommt es zu chronischen Verlaufsformen,
die oft erst bei Auftreten von Komplikationen entdeckt werden.
20 - 35% der chronischen Verläufe enden in einer Leberzirrhose
und davon wiederum müssen 1-5% mit einem hepatozellulärem
Karzinom rechnen. Die Zeitdauer bis zum Auftreten erster
Symptome nach erfolgter Infektion beträgt etwa 10 Jahre,
bis zur Leberzirrhose 20-30 Jahre, wobei Männer einem
höheren Risiko unterliegen und ein erhöhter Alkoholkonsum
den Verlauf beschleunigt.
Eine
Impfung gegen Hepatitis C gibt es derzeit nicht. Die
gegenwärtig im Versuchsstadium befindlichen Impfstoffe
wirken nicht vorbeugend, scheinen aber den schweren chronischen
Verlauf der Krankheit verhindern zu können. Wann und
ob ein Impfstoff jemals auf den Markt kommen wird, ist derzeit
noch nicht vorhersehbar.
Hepatitis
C ist meldepflichtig.
HIV
Prävention
einer HIV-Infektion im medizinischen Arbeitsumfeld
Die Möglichkeit einer HIV-Übertragung im Rahmen
der Patientenversorgung ist abschätzbar und wie Untersuchungen
zeigen, gering. Trotzdem ist im Umgang mit potentiell infektiösem
Material höchste Vorsicht geboten. Prävention
ist nicht nur eine Maßnahme des Dienstnehmers sondern
auch des Dienstgebers.
Die
Möglichkeit einer HIV-Übertragung im Rahmen der
Patientenversorgung ist abschätzbar und wie Untersuchungen
zeigen, gering. So liegt z.B. das Risiko nach einer Blutexposition
von Schleimhäuten bei 0,03%. Die Indikationsliste für
eine HIV-PEP weist klar auf die Infektionswahrscheinlichkeit
bei verschiedenen Gegebenheiten hin und zeigt deutlich,
wo die Hauptgefahr liegt: in der perkutanen Exposition mit
Nadeln, Skalpellen oder Lanzetten, die mit Blut eines nachweislich
HIV-positiven Patienten kontaminiert sind. Dabei liegt das
Übertragungsrisiko bei etwa 0,3% [HCV 3%, HBV 30%!].
Verletzungen mit kontaminierten Hohlraumnadeln sind gefährlicher
als solche mit chirurgischen Nadeln.
Strategien der Prävention
1.
Auf der Gesetzesebene
Gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz besteht die Verpflichtung
des Arbeitgebers, für die Information der Arbeitnehmer
über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit
sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
nachweislich und wiederholt Sorge zu tragen. Des Weiteren
sind geeignete Schutzmaßnahmen anzuwenden.
2.
Auf der Handlungsebene
Bewusstmachen von risikoreichen Aktivitäten und Situationen
(z.B. "Recapping"; das Drücken von weiteren
Nadeln in einen bereits vollen Abfallbehälter; falsche
Entsorgung in einen Plastiksack, etc.), Vermeidung derselben
soweit möglich und Training von "sicheren Handlungsabläufen"
unter Anwendung aller gebotenen Schutzmaßnahmen (z.B.
strenge Einhaltung der Hygienerichtlinien; obwohl jede Blut-
oder Serumprobe als potentiell infektiös anzusehen
ist, müssen Proben von HIV-infizierten Personen gekennzeichnet
sein; es ist dafür zu sorgen, dass bei Kenntnis eines
HIV-positiven Serostatus eines Patienten das untersuchende,
bzw. weiterbehandelnde Personal darüber, soweit erforderlich,
unterrichtet wird; Einhaltung der Meldepflicht bei AIDS;
klare Vorgangsweise nach Zwischenfällen mit menschlichem
Blut oder anderen möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten).
3.
Auf der Materialebene
Das jeweils am letzten Stand der Technik befindliche Material
für die Expositionsprophylaxe sollte vom Arbeitgeber
bereitgestellt werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich
dieses sachgemäß zu verwenden und einzusetzen.
(z.B. Adaptersysteme; Sicherheitskanülen die nach der
Benutzung die Nadelspitze "entschärfen",
indem ein stumpfer Metallstift über die Spitze hinausragt;
geeignete Entsorgungsbehälter mit breiter Öffnung
und einem festen Stand; flüssigkeitsdichte Operationsmäntel,
speziell verstärkte Operationshandschuhe; Masken, Schutzbrillen,
etc.)
Epilog:
Derzeit leben in Österreich etwa 12.000 HIV-infizierte
Menschen. Ein erster Gipfel hoher Infektiosität liegt
in der Zeit zwischen Infektion und Serokonversion. Körperflüssigkeiten
und Ausscheidungen immer als infektiös zu betrachten
ist ein wichtiger Ansatz in der Prävention. Des weiteren
gibt es keine Hinweise dafür, dass das Wissen um den
HIV-Status eines Patienten das Risiko von akzidentiellen
Expositionen vermindert. Übertragungen im Krankenhaus
oder in der Arztpraxis sind äußerst selten. In
Österreich gab es seit den ersten HIV-Patienten vor
20 Jahren bereits mehrere hundert Stichverletzungen beim
Personal, das HIV-Patienten betreut, eine einzige Infektion
ist dabei angegangen. Betroffen war ein Arzt, der sich beim
Zurückstecken der Schutzkappe auf die Kanüle in
den Daumen gestochen hatte, also bestehende Hygienevorschriften
missachtet hat.
Worst
case- Szenario: Jeder Arzt, auch der Betriebsarzt unterliegt
der ärztlichen Schweigepflicht. Ein positives Testergebnis
darf er dem Arbeitgeber folglich nicht mitteilen. Dem betroffenen
Arbeitnehmer muss das Testergebnis im Rahmen einer Aufklärung
und sofortigen Beratung persönlich mitgeteilt werden
und die Möglichkeiten einer Krisenintervention sollten
vorhanden sein. Bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz
muss nicht über eine bestehende HIV-Infektion Auskunft
erteilt werden.
Postexpositionelle
Prophylaxe (PEP) bei HIV
Eine Initiative der Österreichischen AIDS-Gesellschaft
Angesichts
der schwerwiegenden Konsequenzen einer HIV-Infektion wurde
seit 1989 bei Gefahr einer Infektion im beruflichen Alltag
die postexpositionelle Einnahme von Zidovudine empfohlen.
Die Verfügbarkeit neuer antiretroviraler Substanzen
hat eine Aktualisierung der Empfehlungen zur postexpositionellen
Prophylaxe (PEP) und eine Indikationserweiterung auf nicht-berufliche
Exposition notwendig gemacht.
Grundsätzlich gilt: je größer die Virenmenge
und je länger die infektiösen Flüssigkeiten
auf Wunden, geschädigte Haut oder Schleimhaut / Bindehaut
einwirken, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit
der Übertragung.
Indikationen
für eine HIV-PEP: nicht jeder berufliche Risikokontakt
führt zu einer
HIV-Übertragung. Ist der Serostatus der Indexperson
nicht bekannt, sollte eine Empfehlung für eine HIV-PEP
zurückhaltend gehandhabt werden. Gegebenenfalls kann
eine HIV-PEP begonnen werden, bis durch Einlangen der Befunde
der Serostatus der Indexperson geklärt ist und über
die weitere Vorgehensweise entschieden werden kann.
Bei Stich-/Schnittverletzungen im Zusammenhang mit HIV-hältigem
Material, Schleimhautkontakt oder Hautkontakt bei gleichzeitig
bestehendem Hautekzem, frischer Wunde oder sichtbaren Verletzungen
ist eine HIV-PEP indiziert. Bei allen fraglichen
HIV-Expositionen ohne bzw. mit geringem Risiko wie z.B.
Kontakt von infektiösem Material mit intakter Haut
kann von einer HIV-PEP abgesehen werden.
Wann
sollte mit der HIV-PEP begonnen werden:
· im Idealfall innerhalb von 1-2 Stunden, möglichst
binnen 36-48 Stunden.
(Die Präparate CombivirÒ und KaletraÒ
sind auf der 1. Medizinischen Abteilung vorrätig)
· bei gesicherter, relevanter Exposition: Beginn
auch zu einem späteren Zeitpunkt
möglich ("akute HIV-Infektion").
Dauer
und Medikation der PEP: 4 Wochen mit
CombivirÒ 2 x 450 mg täglich (= Retrovir + Epivir)
und
KaletraÒ 2 x 300 mg täglich (= Lopinavir)
Hepatitis
B - Impfung: aktive und passive Hepatitis B Impfung,
bzw. Auffrischungsimpfung sind angezeigt, wenn kein Impfschutz
vorhanden ist. Eine passive Immunprophylaxe kann mittels
humaner Immunglobuline (möglichst innerhalb von 24
Stunden nach Exposition) erfolgen. Die Dosierung liegt für
HepatectÒ bei 6-10 IE / kg Körpergewicht iv.
Tetanusimpfung:
wenn eine entsprechende Indikation gegeben ist.
Laborkontrollen:
· Kontaktperson: ist der Serostatus nicht bekannt,
muss eine Einverständniserklärung zur Bestimmung
der HIV-Ak und Hepatitis B-und C- Ak eingeholt werden.
· beim Betroffenen siehe Schema
Zeitpunkt |
HIV-Ak
|
PCR-HIV
|
HEPATITIS
B/C
|
BB,
Chemie, Harn
|
|
Baseline |
+
|
optional
|
+
|
+
|
2
Wochen |
|
optional
|
|
+
bei PEP
|
4
Wochen |
optional
|
|
+
|
|
6
Wochen |
optional
|
|
+
|
|
3
Monate |
+
|
|
+
|
|
6
Monate |
+
|
|
+
|
|
12
Monate |
+
|
|
+
|
|
Nebenwirkungen:
CombivirÒ: Anaemie, Leukopenie, Myopathien, äußerst
selten gastrointestinale Beschwerden.
KaletraÒ (muss im Kühlschrank gelagert werden
und die Einnahme sollte mit oder unmittelbar nach dem Essen
erfolgen): Übelkeit, gastrointestinale Beschwerden,
Diarrhoe, Beeinträchtigung des Fett- und Kohlehydratstoffwechsels
(Anstieg von Triglyceriden, Cholesterin, Insulinresistenz)
Bei bestehender Schwangerschaft im ersten Trimenon sollte
eine PEP nur nach unmittelbarer Rücksprache mit einem
HIV-Spezialisten erfolgen. Im zweiten und dritten Trimenon
können CombivirÒ und KaletraÒ bei entsprechendem
Risiko unbedenklich gegeben werden. Während der gesamten
Schwangerschaft besteht eine unbedingte Kontraindikation
für StocrinÒ.
Begleitmedikation:
nicht erlaubt sind Rifampicin (RifoldinÒ, RimactanÒ),
Terfenadin (TriludanÒ), Cisaprid (PrepulsidÒ),
Alprazolam (XanorÒ), Triazolam (HalcionÒ),
Midazolam (DormicumÒ).
Ersatzmedikation:
sind bei der HIV-positiven Kontaktperson Resistenzen gegen
eines oder mehrere dieser Medikamente bekannt, muss die
PEP-Therapie entsprechend modifiziert werden.
Dr.
Peter Traxler
Betriebsarzt
Für Anfragen im NOTFALL
steht die Immunambulanz des Otto-Wagner-Spitals,
täglich von 0-24 Uhr unter der Telefonnummer 01/91060-42710
zur Verfügung.
|